Buchung |
Mit der Terminbestätigung ist die Buchung verbindlich (auch mündlich). Eine Buchung umfasst das reservierte Datum und i.d.R. nicht die angestrebte Tour. Mit der verbindlichen Buchung werden vom Auftraggeber die entsprechenden Tarife geschuldet. |
Bezahlung |
Der Auftragnehmer kann eine Anzahlung von max. 50 % des offerierten Preises verlangen. Die Abrechnung durch den Auftragnehmer erfolgt i.d.R. nach Durchführung des Anlasses. |
Rücktrittskosten Auftraggeber |
Bei Rücktritt von einer Buchung durch den Auftraggeber werden folgende Rücktrittskosten verrechnet: · 30 - 11 Tage vor Tourenbeginn 50 % der Honorare · 10 oder weniger Tage vor Tourenbeginn 100 % der Honorare · Unabhängig vom Rücktrittsdatum 100 % der allenfalls durch den Auftragnehmer zu leistenden Annulationskosten bei Dritten (z.B. Hotel) Eine Annulationskosten-Versicherung wird empfohlen |
Programm-änderungen |
Der Bergführer hat das Recht, das geplante Programm oder eine vorgesehene Route eigenmächtig zu ändern. Zum Beispiel bei ungünstigen Witterungsbedingungen, Lawinengefahr, Steinschlag oder anderen unvorhersehbaren Umständen. |
Versicherung |
Der Auftraggeber verpflichtet sich für genügenden Versicherungsschutz, mit Einschluss von Hochgebirgsrisiko, Bergungs- und Rettungskosten. Diese Versicherungen müssen vom Auftraggeber selber abgeschlossen werden. |
Gerichtsstand |
Die vorliegenden AGB und die Verträge, welche basierend darauf geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Wichtrach, Kanton Bern. |
Ergänzend zu diesen AGB gelten die vom Schweizer Bergführerverband SBV verfassten „Allgemeinen Vertragsbedingungen für Schweizer Bergführer“. |